Leitern und Tritte prüfen lassen
Beschädigte Arbeitsmittel erkennt man nicht immer auf den ersten Blick. Ich prüfe Leitern und Tritte im vereinbarten Umfang und dokumentiere das Ergebnis nachvollziehbar. So wissen Sie, welche Leitern weiter genutzt werden können und wo Handlungsbedarf besteht.
Für wen ist das relevant?
Überall, wo Beschäftigte Leitern und Tritte benutzen, muss der Betrieb für deren sicheren Zustand sorgen – im Lager ebenso wie in der Werkstatt, im Büro, im Hausmeisterdienst oder in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Eine externe Prüfung ist besonders hilfreich, wenn
- viele Leitern an verschiedenen Orten im Einsatz sind,
- im Betrieb niemand Zeit oder Routine für die regelmäßige Prüfung hat,
- eine Übersicht fehlt, welche Leitern es gibt und wann sie zuletzt geprüft wurden.
Worum es geht
Leitern gehören zu den alltäglichsten Arbeitsmitteln – gerade deshalb werden kleine Schäden leicht übersehen: ein verbogener Holm, eine lose Sprosse, abgenutzte Leiterfüße, eine fehlende Spreizsicherung.
Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ sieht deshalb zwei Ebenen vor: Wer eine Leiter benutzt, kontrolliert sie vor der Verwendung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Zusätzlich sorgt der Unternehmer dafür, dass Leitern und Tritte wiederkehrend geprüft werden – als Sicht- und Funktionsprüfung.
Art, Umfang und Fristen dieser Prüfung legt der Betrieb fest. Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen, etwa danach, wie häufig und wie stark die Leitern beansprucht werden und welche Mängel bei früheren Prüfungen aufgefallen sind. Die DGUV empfiehlt eine mindestens jährliche Prüfung.
Mit einer externen Prüfung ist dieser Termin für Sie erledigt, und Sie erhalten eine Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Was ich für Sie übernehme
Den genauen Umfang legen wir vor dem Termin gemeinsam fest. Grundsätzlich gehören dazu:
- Erfassung der zu prüfenden Leitern und Tritte, zum Beispiel Stehleitern, Anlegeleitern, Mehrzweckleitern und Tritte
- Sicht- und Funktionsprüfung, unter anderem von Holmen, Sprossen und Stufen, Gelenken, Spreizsicherungen, Leiterfüßen und Kennzeichnung
- nachvollziehbare Dokumentation des Ergebnisses für jede geprüfte Leiter
- Benennung festgestellter Mängel
Nicht automatisch enthalten sind Reparaturen und Ersatzteile. Über Aussonderung, Instandsetzung oder Ersatz beschädigter Leitern entscheiden Sie. Ortsfeste Steigleitern, fahrbare Arbeitsbühnen, Gerüste und Sonderkonstruktionen sprechen Sie bitte gesondert an – ob sie in den Auftrag aufgenommen werden können, klären wir im Einzelfall.
So stimmen wir uns ab
- Anfrage: Sie nennen mir ungefähr, wie viele Leitern und Tritte geprüft werden sollen und wo sie im Einsatz sind.
- Umfang klären: Wir legen fest, welche Leitern geprüft werden, wie die Dokumentation aussehen soll und ob es bereits eine Nummerierung oder ein Kontrollbuch gibt.
- Prüftermin: Die Prüfung findet bei Ihnen vor Ort statt. Hilfreich ist, wenn die Leitern zum Termin zugänglich sind oder an einem Ort bereitstehen.
- Ergebnis: Sie erhalten die Dokumentation mit dem Prüfergebnis und den festgestellten Mängeln.
Die DGUV empfiehlt, Leitern zu nummerieren und die Prüfergebnisse in einem Kontrollbuch zusammenzufassen. Gibt es bei Ihnen noch keine solche Übersicht, ist die erste Prüfung ein guter Anlass, sie anzulegen.
Für Ihre Anfrage hilfreich
- ungefähre Anzahl und Art der Leitern und Tritte
- Gebäude oder Standorte, an denen sie verwendet werden
- vorhandene Prüfnachweise oder Kontrollbücher, falls vorhanden
- Ansprechperson vor Ort und mögliche Zeitfenster
- Hinweise auf besondere Leitern, etwa ortsfeste Steigleitern oder Leitern für elektrotechnische Arbeiten
Einsatzgebiet
Leitern und Tritte prüfe ich bei Ihnen vor Ort – schwerpunktmäßig in Aschaffenburg, im Landkreis Miltenberg und am Bayerischen Untermain. Größere Bestände oder mehrere Standorte im Rhein-Main-Gebiet planen wir nach Absprache.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Eine einheitliche Frist für alle Betriebe gibt es nicht. Der Betrieb legt Art, Umfang und Fristen der Prüfung fest – abhängig von Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und früher festgestellten Mängeln. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine mindestens jährliche Prüfung. Unabhängig davon ist jede Leiter vor der Benutzung auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren.
Wer darf Leitern prüfen?
Welche Voraussetzungen die prüfende Person erfüllen muss, legt der Unternehmer fest. Die DGUV Information 208-016 verweist dazu auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und TRBS 1203. Gern bespreche ich mit Ihnen vorab, wie ich die Prüfung durchführe und dokumentiere, damit Sie die Beauftragung in Ihren Unterlagen nachvollziehbar festhalten können.
Was passiert mit beschädigten Leitern?
Leitern und Tritte mit Mängeln dürfen nicht weiter verwendet werden. Festgestellte Mängel halte ich in der Dokumentation fest. Ob eine Leiter instand gesetzt oder ausgesondert wird, entscheiden Sie. Größere Instandsetzungen sollten laut DGUV vom Hersteller oder von darauf spezialisierten Betrieben ausgeführt werden.
Kontakt
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