Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb
Ich unterstütze Sie dabei, den betrieblichen Brandschutz übersichtlich zu organisieren und Maßnahmen im Alltag umzusetzen. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt – ob ich nach Absprache die Rolle des externen Brandschutzbeauftragten übernehme oder Sie bei einzelnen Aufgaben begleite.
Für wen ist das relevant?
Die Leistung richtet sich an Betriebe, die für den Brandschutz eine feste Ansprechperson brauchen, dafür aber niemanden im eigenen Team ausbilden oder freistellen möchten oder können. Typische Anlässe sind:
- Ihre Baugenehmigung, Ihr Brandschutzkonzept oder Ihr Versicherer verlangt einen Brandschutzbeauftragten.
- Ihre Gefährdungsbeurteilung zeigt eine Brandgefährdung, die über das Normalmaß hinausgeht.
- Sie möchten den Brandschutz neu ordnen, etwa nach einem Umzug, Umbau oder Wechsel der zuständigen Person.
Ob in Ihrem Fall eine Bestellung tatsächlich gefordert ist, ergibt sich aus Ihren Auflagen und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Worum es geht
Brandschutz im Betrieb besteht aus vielen Bausteinen: Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, freie Rettungswege, Unterweisungen, Termine für die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen, Regeln für feuergefährliche Arbeiten. Im Tagesgeschäft geraten solche Punkte leicht aus dem Blick.
Als externer Ansprechpartner bringe ich Ordnung hinein. Ich schaue mit dem Blick von außen auf Ihren Betrieb, benenne, was fehlt oder nicht mehr aktuell ist, und schlage Maßnahmen vor, die sich im Alltag tatsächlich umsetzen lassen. So behalten Sie den Überblick und haben eine Ansprechperson, die Ihre Abläufe kennt.
Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt dabei bei der Unternehmensleitung. Meine Aufgabe ist es, Sie zu beraten und zu unterstützen.
Was ich für Sie übernehme
Welche Aufgaben ich übernehme, legen wir gemeinsam fest. Bei einer Bestellung zum Brandschutzbeauftragten werden Zuständigkeitsbereich und Aufgaben schriftlich festgehalten. Je nach Absprache kann der Leistungsrahmen zum Beispiel umfassen:
- Brandschutzbegehungen mit Protokoll und Mängelliste
- Erstellen oder Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Kontrolle, ob Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne und Sicherheitskennzeichnungen aktuell sind
- Blick auf die Benutzbarkeit der Flucht- und Rettungswege
- Beratung zur Ausstattung mit Feuerlöschern und zur Auswahl der Löschmittel
- Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen und bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Planung und Begleitung von Räumungsübungen
- Im Blick behalten, dass die Prüftermine für brandschutztechnische Einrichtungen organisiert und eingehalten werden
Die Prüfung oder Instandhaltung technischer Anlagen selbst ist damit nicht verbunden; sie bleibt Aufgabe der jeweils dafür zuständigen Stellen. Den genauen Umfang halten wir vor Beginn fest.
So stimmen wir uns ab
- Erstgespräch: Sie schildern Ihren Betrieb und den Anlass – telefonisch oder über das Kontaktformular.
- Kennenlernen vor Ort: Bei einem ersten Rundgang verschaffe ich mir einen Eindruck von Gebäude, Nutzung und vorhandener Brandschutzorganisation.
- Aufgaben festlegen: Wir vereinbaren, welche Aufgaben ich übernehme, wie oft wir uns abstimmen und wie Ergebnisse dokumentiert werden.
- Laufende Begleitung: Ich arbeite die vereinbarten Punkte ab und bleibe Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Brandschutz.
Gibt es für Ihren Betrieb besondere Anforderungen an die Qualifikation des Brandschutzbeauftragten, etwa aus Ihrer Baugenehmigung oder durch Ihren Versicherer, sprechen Sie das bitte gleich zu Beginn an. Dann klären wir offen, ob und in welcher Form ich die Aufgabe übernehmen kann.
Für Ihre Anfrage hilfreich
- Art des Betriebs, Nutzung der Räume und ungefähre Zahl der Beschäftigten
- Anzahl und Größe der Gebäude oder Standorte
- Anlass der Anfrage: Auflage aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept, Vorgabe des Versicherers oder eigener Wunsch
- vorhandene Unterlagen, zum Beispiel Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Gefährdungsbeurteilung oder letzte Begehungsprotokolle
- gewünschter Beginn und eine Ansprechperson im Betrieb
Einsatzgebiet
Diese Aufgabe lebt von regelmäßiger Präsenz vor Ort. Deshalb betreue ich vor allem Betriebe in Aschaffenburg, im Landkreis Miltenberg und am Bayerischen Untermain. Ob eine Betreuung im weiteren Rhein-Main-Gebiet sinnvoll möglich ist, sprechen wir im Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Muss mein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
Nicht jeder Betrieb. Eine Pflicht kann sich aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept ergeben – häufig bei Sonderbauten wie Industriebauten, Versammlungs- oder Verkaufsstätten – oder aus Vorgaben Ihres Versicherers. Zeigt Ihre Gefährdungsbeurteilung eine Brandgefährdung, die über eine normale hinausgeht, empfiehlt die DGUV Information 205-003 ebenfalls eine Bestellung. Im Zweifel schauen wir gemeinsam in Ihre Unterlagen.
Was ist der Unterschied zum Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Ernstfall Entstehungsbrände mit Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen und dafür sorgen, dass ihre Kolleginnen und Kollegen das Gebäude sicher verlassen. Der Brandschutzbeauftragte berät die Unternehmensleitung dauerhaft in allen organisatorischen Fragen des Brandschutzes. Beide Rollen ergänzen sich. Auch die Ausbildung von Brandschutzhelfern biete ich an.
Wer trägt die Verantwortung für den Brandschutz?
Die Verantwortung liegt weiterhin bei der Unternehmensleitung. Als Brandschutzbeauftragter berate und unterstütze ich Sie, benenne Mängel und schlage Maßnahmen vor. Entscheidung und Umsetzung bleiben bei Ihnen.
Kontakt
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