Brandschutz­helfer-Ausbildung für Ihr Team

Verständliche Ausbildung mit Bezug zum Arbeitsalltag: Damit Ihre Mitarbeitenden ihre Aufgabe kennen und im Ernstfall überlegt handeln können. Inhalte und Organisation stimmen wir auf Ihren Bedarf ab.

Für wen ist das relevant?

Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl von Beschäftigten mit dem Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Die Ausbildung ist deshalb für nahezu jeden Betrieb ein Thema – vom kleinen Handwerksbetrieb über Büros und Praxen bis zu Einrichtungen mit vielen Besucherinnen und Besuchern. Häufige Anlässe sind:

  • Es gibt noch keine oder zu wenige Brandschutzhelfer.
  • Ausgebildete Kolleginnen und Kollegen haben den Betrieb verlassen oder sind wegen Schichtarbeit oft nicht da.
  • Die letzte Ausbildung liegt einige Jahre zurück, oder Arbeitsabläufe und Räume haben sich verändert.

Worum es geht

Brandschutzhelfer sollen Entstehungsbrände mit Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen können, ohne sich selbst zu gefährden, und dafür sorgen, dass ihre Kolleginnen und Kollegen das Gebäude sicher verlassen. Dafür braucht es mehr als ein Merkblatt: Wer verstanden hat, wie sich ein Brand entwickelt und wo die eigenen Grenzen liegen, handelt im Ernstfall ruhiger und überlegter.

Aus über 25 Jahren in der Freiwilligen Feuerwehr weiß ich, wie wichtig klare Abläufe und verständliche Erklärungen sind. Die Ausbildung soll deshalb nicht abstrakt bleiben, sondern sich auf Ihre Räume, Ihre Feuerlöscher und Ihre Abläufe beziehen.

Was ich für Sie übernehme

Was zur Ausbildung von Brandschutzhelfern gehört, beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“. Sie besteht aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen. Inhaltlich geht es unter anderem um:

  • Grundlagen der Verbrennung und des Löschens sowie häufige Brandursachen
  • die Brandschutzorganisation Ihres Betriebs, Alarmierung sowie Flucht- und Rettungswege
  • Funktion, Wirkungsweise und Einsatzgrenzen von Feuerlöschern und Löschmitteln
  • Gefahren durch Brände, insbesondere durch Rauch
  • das richtige Verhalten im Brandfall
  • die Handhabung von Feuerlöschern in einer realitätsnahen Übung

Für die Theorie nennt die DGUV-Information mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten; die Dauer der Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Betriebliche Besonderheiten, etwa besondere Brandgefahren oder vorhandene Wandhydranten, erfordern entsprechend mehr Zeit.

Wie Theorie und praktische Übung bei Ihnen umgesetzt werden – Ort, Termin, Gruppengröße und Übungsmöglichkeiten –, stimmen wir vorab ab. Zum Abschluss gehört die Einweisung in den eigenen Arbeitsbereich; findet die Ausbildung in Ihrem Betrieb statt, lässt sich das gut verbinden.

So stimmen wir uns ab

  1. Anfrage: Sie nennen die ungefähre Zahl der Teilnehmenden und Ihren Wunschzeitraum.
  2. Bedarf klären: Wir sprechen über Ihren Betrieb, besondere Brandgefahren, die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den passenden Rahmen.
  3. Organisation: Ort, Termin, Gruppengröße und Ablauf der praktischen Übung legen wir gemeinsam fest – ebenso, was dafür vor Ort benötigt wird, etwa ein geeigneter Raum und eine Übungsfläche.
  4. Ausbildung: Theorie und Praxis, verständlich erklärt und mit Bezug zu Ihrem Arbeitsalltag.

Für Ihre Anfrage hilfreich

  • Anzahl der Teilnehmenden und gegebenenfalls Verteilung auf Schichten
  • Branche und Tätigkeiten mit besonderen Brandgefahren
  • vorhandene Feuerlöscheinrichtungen, zum Beispiel Art der Feuerlöscher oder Wandhydranten
  • Brandschutzordnung und Alarmierungswege, falls vorhanden
  • möglicher Schulungsort: Raum für den Theorieteil und Fläche für die Übung
  • Wunschtermine
  • falls bekannt: wann Ihre Brandschutzhelfer zuletzt ausgebildet wurden

Einsatzgebiet

Am sinnvollsten ist die Ausbildung oft dort, wo Ihre Mitarbeitenden arbeiten, weil sich die Inhalte dann direkt auf die eigenen Räume beziehen lassen. Mein Schwerpunkt liegt in Aschaffenburg, im Landkreis Miltenberg und am Bayerischen Untermain; für Betriebe im weiteren Rhein-Main-Gebiet finden wir nach Absprache einen passenden Rahmen.

Häufige Fragen

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Die Anzahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung, zum Beispiel in Büros, ist laut DGUV Information 205-023 ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Bei höherer Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität kann deutlich mehr sinnvoll sein. Denken Sie auch an Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit.

Wie oft sollte die Ausbildung wiederholt werden?

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung zur Auffrischung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen Änderungen – etwa neuen Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung oder dem Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich – kann eine frühere Wiederholung erforderlich sein.

Ist das dasselbe wie die jährliche Brandschutzunterweisung?

Nein. Alle Beschäftigten sind regelmäßig, nach DGUV Information 205-023 mindestens einmal jährlich, über Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen und das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung richtet sich an einen Teil der Belegschaft und geht weiter: Sie verbindet eine fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen an Feuerlöscheinrichtungen.

Kontakt

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Erzählen Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich bei Ihnen, um Ihr Anliegen zu besprechen.

0151 19453218

Sie erreichen mich direkt unter dieser Nummer. Bin ich gerade im Termin, nutzen Sie gern das Formular – Ihre Anfrage wird gespeichert und ich melde mich bei Ihnen.

info@brandschutz-stuermer.de

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